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Synergy Life

Das passende Rechtsinstrument
für Ihren Vermögensschutz

Der Versicherungsmantel

Zum Schutz Ihres Vermögens vor Pfändung und Vollstreckung, bietet sich die Lebensversicherung nach liechtensteinischem Recht an. Das Vermögen in der liechtensteinischen Lebensversicherung wird dabei durch das sog. Konkursprivileg geschützt.

 

Fürstliche Privilegien 

durch Liechtensteinisches Recht

Der sich im Versicherungsmantel befindliche Fonds, und das darin investierte Kapital, ist gem. Art. 161 Abs.1 des liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eine Sondermasse iSd. Art. 45 der Liechtensteinischen Konkursordnung. Im Konkursfall hat niemand außer dem Versicherungsnehmer Zugriff darauf.

Zudem unterliegen Erträge aus Synergy Life Polizzen nicht der österreichischen Einkommensteuer und somit auch nicht der Kapitalertragsteuer bei einer 

vereinbarten Laufzeit von:

  • mehr als 15 Jahren,

  • mehr als 10 Jahren, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen das 50. Lebensjahr vollendet haben 

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